Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Anmeldung zu einem Newsletter nur nach expliziter Bestätigung erfolgen darf, dem sogenannten „Double-Opt-In“-Verfahren, also doppelte Zustimmung quasi 😉
Sie finden keine E-Mail im Posteingang mit dem Betreff: „Nur noch ein kleiner Schritt …“.?
Manchmal leider auch im SPAM- bzw. JUNK-EMAIL-Ordner. Schauen Sie doch bitte dort einmal nach.
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