Fast geschafft!

Fast geschafft!

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Anmeldung zu einem Newsletter nur nach expliziter Bestätigung erfolgen darf, dem sogenannten „Double-Opt-In“-Verfahren, also doppelte Zustimmung quasi 😉

So geht es jetzt weiter:

  1. In Ihrem Posteingang ist in Kürze eine E-Mail unseres Newslettersystems mit dem Betreff: „Nur noch ein kleiner Schritt …“.
  2. Klicken Sie darin bitte auf den grünen Button mit der Beschriftung „Ja, ich will den Newsletter erhalten!“.
  3. Fertig!

 

Sie finden keine E-Mail im Posteingang mit dem Betreff: „Nur noch ein kleiner Schritt …“.?
Manchmal leider auch im SPAM- bzw. JUNK-EMAIL-Ordner. Schauen Sie doch bitte dort einmal nach.